Flugunfähigkeit

Unsere Rotschulterenten sind von Natur aus sowohl durch ihren Körperbau, ihr geringes Gewicht als auch ihrer Größe extrem gute und vor allem wendige Flieger.

Auf der einen Seite ist dies ein wunderbarer Anblick, Rotschulterenten fliegen zu sehen, auf der anderen Seite zum Leidwesen einiger Besitzer doch nicht immer ganz “erwünscht”. Dabei gibt es 3 verschiedene Möglichkeiten unsere Pfleglinge flugunfähig zu halten, auf die ich hier kurz eingehen möchte:

a.) Flügelklammern:

Flügelklammern sind einfache Blechteile, die als “Spange” sozusagen zusammengebogen sind. Die Spange kann ähnlich der Wirkung einer Pinzette geschlossen werden. Dabei werden Teile des Flügels “eingeklemmt” und mit einer kleinen Schraube gesichert. Ziel ist es dabei, das die Ente ihre Flügel nicht mehr ganz ausbreiten kann, und somit das Fliegen unterbunden wird.

Vorteile:
– Klammern können jederzeit wieder entfernt werden
– Ente bleibt immer flugfähig.
Nachteile:
– Die Tiere können sich nicht mehr richtig putzen und fetten, dadurch Verschmutzungsgefahr. Die Enten können durch Parasiten befallen werden.
– Klammern können vom Flügel rutschen oder vom Tier abgestreift werden

b.) Stutzen der Flügel:

Dabei werden mit einer guten und scharfen Schere die Schwungfedern gekürzt. Einige Züchter schneiden nur einmal längsseits der Schwungfedern ein großes Stück kürzer, andere versuchen dies möglichst unauffällig durch schneiden entlang der Kiele die sog. “Fahnen” zu entfernen. Gestutzt wird immer nur ein Flügel!

Vorteile:
– Flugunfähigkeit dauert garantiert bis zur nächsten Mauser an.
– beste, sicherste ! und einfachste Art ohne jegliche Schmerzen für das Tier
Nachteile:
– nach jeder Mauser durchzuführen
– verpasst man den richtigen Termin zum Beschneiden nach der Mauser, sind die Enten voll flugfähig!

c.) Kupieren der Flügel:

Meine persönliche Meinung dazu: Das Kupieren von Flügeln ist das perverseste und abscheulichste was man einem Vogel antun kann !!!

Ich mache gleich darauf aufmerksam, das sowohl in Deutschland, als auch in Österreich sowie der Schweiz das Kupieren der Flügel gesetzlich verboten ist.
Tierschutzgesetz (TierSchuG) §6:
“Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen eines Wirbeltieres.”
Tierschutzgesetz (TierSchuG) §1:
“Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden hinzufügen”

Bei dieser grausamen Praktik werden dem Küken bereits nach wenigen Tagen mit einer Zange die noch knorpeligen Flügel zerstümmelt, in dem der Flügel nach dem Handwurzelknochen abgetrennt wird.

Dies entspricht bei uns Menschen in etwa einer Handamputation.

Ich stelle häufig Züchtern die Frage, warum sie ihre Tiere kupieren wenn diese eh in geschlossenen Volieren gehalten werden. Ich habe noch kein einziges mal eine vernünfige, geschweige denn logische Antwort erhalten. Im Gegenteil: Viele entschuldigen sich und sagen mir das es ja eigentlich verboten sei……. .
(kupieren = vom franz. “cuper” übersetzt: “abschneiden”).
Ich werde hier in dieser Stelle nicht weiter auf das Kupieren eingehen, da auch ich es für absolut unnötig halte und als grobe Tierquälerei empfinde!
Ich appelliere deshalb an alle Halter das Kupieren zu unterlassen und Tierschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu beachten!
Vorteile:
– Flugunfähigkeit garantiert ein Entenleben lang
Nachteile:
– Schmerzempfinden während des Eingriffes ist nicht eindeutig geklärt
– bei schlechter Desinfizierung der Wunde Todesfälle möglich
– Gefangenschaftsflüchtlinge haben keine Überlebenschance
Fazit:
Das rechtzeitige “Stutzen” der Flügel ist in Anbetracht des Tierschutzgesetzes aber auch im Interesse unserer Pfleglinge zu bevorzugen.

Ein schöner Anblick: zwei Rotschulterweibchen im Flug

...und ein fliegender Rotschultererpel

Eine sog. Flügelklammer

Flügel mit Schwungfedern VOR dem "Stutzen"

Flügel mit Schwungfedern NACH dem "Stutzen"

Das kupieren der Flügel wird hier nicht beschrieben. Ich habe deshalb diese grausame Praktik unkenntlich gemacht.