Baugenehmigung einholen und Nachbarn befragen

Rotschulterenten und Voliere gehören unweigerlich zusammen. Leider aber ist der Bau einer solchen Voliere zumindest bei uns in Deutschland mit einigen “Schwierigkeiten” verbunden.

Ich möchte – oder vielmehr muß – hier zwei “leidige” Themen ansprechen, denen wir uns als Wassserziergeflügelhalter in unserem heimischen Gärten leider stellen müssen:
Anfangen möchte ich mit einem Auszug aus dem Baurecht §1 “Begriffe”:

(1) Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen…….

(2) …. eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Erdboden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend Ortsfest genutzt zu werden.

Im Klartext heißt das für uns:
Man kann es drehen und wenden wie man will, eine Voliere ist immer eine Bauliche Anlage, die Anzeigepflichtig ist!
Je nach Bundesland sind Volieren, die eine bestimmte Größe überschreiten sogar Bau-Genehmigungspflichtig!

a.) unsere lieben Nachbarn…:
Eure Nachbarn solltet Ihr keinesfalls vergessen, wenn es um den Bau einer Außenvoliere in Euren Garten geht. Bevor man mit dem eigentlichen Bau der Anlage beginnen will, ist es zwingend notwendig unbedingt mit den Nachbarn gesprochen zu haben. Optimal wäre natürlich immer eine schriftliche Einverständniserklärung sämtlicher Nachbarn. Solch’ eine Erklärung wäre sicher die beste Lösung, aber sind wir mal ehrlich: welcher Nachbar in einem relativ eng bebauten Wohngebiet unterschreibt uns so etwas? Es geht hier nicht nur um den Bau der eigentlichen Volieren-Anlage, sondern vielmehr auch um eine eventuelle Lärm- und Geruchsbelästigung besonders in den Sommermonaten, an denen im Garten gegrillt und gegessen wird. Wer möchte da auf einen verschlammten Auslauf blicken, auf Enten die schleimige Nacktschnecken im Schnabel tragen, oder den süßlichen Geruch von Entenstall oder Entenmist in der Nase haben? Dieses “Problem” ist wirklich nicht zu unterschätzen! Es riecht immer nach “Enten”, auch wenn die Voliere und der Stall TOP sauber gehalten werden. Das ist nun mal die Natur!
Desweiteren produzieren unsere Enten andauernd diverse Hinterlassenschaften die Mäuse, aber auch Ratten und anderes Ungeziefer anlocken. Ich übertreibe hier etwas, aber diesen Problem müssen wir uns stellen. Enten koten überall hin, egal ob im Tränkewasser, Schwimmwasser, auf den Sitzstangen oder im Stall.

Zusammenfassend lässt sich also sagen: Immer mit den Nachbarn in Kontakt treten, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Wer möchte am Ende vor Gericht stehen, möglicherweise eine Klage verlieren und die ganze Voliere wieder abreißen zu müssen. Nicht zu sprechen von den Nachbarn die einem angezeigt haben. Von denen können wir in Zukunft sicher nichts mehr erwarten.
Wenn ein Nachbar skeptisch ist, was die oben genannten Dinge angeht, können vielleicht Kompromisse gefunden werden. Dies ist aber nicht immer so einfach.
Fazit zu Punkt a.):
Auch wenn es schwerfällt, immer erst die Nachbarn fragen!

b.) Baugenehmigung und Grenzabstände…:

Das Thema Baugenehmigung und Grenzabstände sind sehr schwierig zu beantworten, da es in jedem Bundesland andere Vorschriften gibt.
Man muß zunächst zwischen einem landwirtschaftlichen Anwesen, Mischbebauung oder einen privat genutzten Garten in einem reinen Wohngebiet unterscheiden. Dies habe ich bereits unter dem Reiter: “Allgemeines” beschrieben.
Wenn jemand meint, als Eigentümer eines Hauses mit Garten und noch dazu in einem reinen Wohngebiet einfach eine Voliere bauen zu dürfen, liegt man leider komplett falsch. Zunächst müssen alle baurechtlichen Vorschriften beachtet werden. Außenvolieren sind immer umbauter Raum und damit bei der örtlichen Baubehörde Anzeige- und eventuell auch Genehmigungspflichtig. Außerdem gilt: Da im Außenbereich eines “normalen” Gartens keine der ausnehmenden landwirtschaftlichen Regelungen im Baurecht greifen wird, wird niemand um eine Anzeigepflicht oder Baugenehmigung herumkommen.
Ob man überhaupt eine Genehmigung bekommt, hängt immer vom konkreten Bauvorhaben ab, es sei denn – wie oben schon erwähnt – es handelt ich um ein landwirtschaftliches Anwesen. Wohnt man beispielsweise an einem Fluß oder an einem Waldrand, könnte das Bauen aus verschiedenen Gründen untersagt werden. Auch für eng bebaute, reine Wohngebiete kann es unter Umständen Schwierigkeiten geben. Hier haben die Gerichte enge Grenzen gesetzt, und zwar unabhängig von Lärm und Geruch unserer Tiere.
Leider wird sich keine Behörde die Mühe machen, sich durch eine Begehung unseres Gartens ein Bild zu machen. Ob unsere Tiere laut oder leise sind und wie eure Nachbarn darauf reagieren, interessiert dabei nicht.
Es empfiehlt sich also immer, eine sogenannte “Bau-Voranfrage” bei eurem zuständigen Bauamt oder der Gemeinde zu stellen. Dieser Antrag erfolgt in er Regel formlos, allerdings immer mit einer möglichst fachmännischen Bau-Zeichnung mit allen Maßen und Grenzabständen.

Freilich gibt es immer die Möglichkeit ohne Baugenehmigung und ohne die Nachbarn zu fragen einfach loszubauen. Dies nennt man “Schwarzbau”.

Man muß nicht unbedingt beim “Schwarzbauen” erwischt werden, ab und an ist es auch Zufall, das man erwischt wird. In den meisten Fällen sind es aber die “lieben Nachbarn”, die dem Landratsamt oder dem Ordnungsamt einen “Tipp” gegeben haben.. :). Spätestens wenn es an der Haustüre klingelt, sich 2 Herren als Bauaufsichtsbehörde ( früher auch Baupolizei genannt) vorstellen, und fragen: Dürfen wir uns einmal ihren Garten ansehen? .. dann kann man davon ausgehen, das man von irgendwem “angeschwärzt” worden ist.

Man riskiert massiv Ärger wie z.B. einen Baustopp, einen Rückbau oder gar einen Totalabriss. Nicht zu vergessen natürlich das Bußgeld bzw. Strafmaß. Nach neuem Bußgeldkatalog für Schwarzbau ab 2016 liegen die Strafen mittlerweilen im 4-stelligen €uro Bereich!

Es gibt Bundesländer, in den sogar eine Voliere "Genehmigungspflichtig" im Baurechtlichen Sinne ist.

Der typische Fall: Eine Voliere in einem dicht bebauten Wohngebiet

Optimale Stelle im Garten: Kanalablauf für Abwasser an der Regenrinne (nur möglich bei Mischkanal), Frischwasserleitung direkt an der Hausecke, zum Nachbarn genügend Platz.

Ein Bauplan sollte so oder so ähnlich aussehen

Sicher ein blöder Spruch, aber leider ist es in vielen Bundesländern so!

Hier noch ein paar wichtige Zeilen zum “Wasserrecht”
Hütet euch davor ohne Behördliche Genehmigung aus einem Bach Wasser für eure Schwimmgelegenheit in euerer Voliere abzuzweigen. Dazu bedarf es einem Wasserrecht, welches immer behördlich genehmigt werden muß! Wer schon mal in den Sommermonaten beim ständigen Wasserableiten ohne Genehmigung aus einem Bach erwischt worden ist, der weiß wie teuer solch ein Vergehen werden kann.

Fazit:
Erkundigt Euch immer vor dem Bauvorhaben bei euren Nachbarn, beim zuständigen Bauamt oder der Baubehörde und dem Wasserwirtschaftsamt um massiven Ärger zu sparen!